AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Technischen Büros Meier

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Technischen Büro Meier.
Abweichend von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Technischen Büro Meier ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

Angebote und Preise

Die Angebote des Technischen Büros Meier sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder durch eine Auftragsbestätigung durch das Technische Büro Meier. Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen das Technische Büro Meier zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen. Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu dem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Gewährleistungen und Schadenersatz

Sollten von uns gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung und Preisminderung. Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz gilt:
Das Technische Büro Meier haftet nicht für Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden haftet das Technische Büro Meier nur, wenn dem Technischem Büro Meier Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadenersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.

Lieferfristen

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, beginnen an dem Tag, an dem diese gemäß schriftlicher Vereinbarung zustande kommen. Sollten auch nur eine Partei der Ansicht sein, dass Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber ausstehenden Forderungen, unser Eigentum.

Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind meine Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzüge fällig.

Geheimhaltung

Das Technische Büro Meier ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassene Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb von zwei Wochen annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Technischen Büros Meier.